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Sprachenvielfalt in der EU — Die Generaldirektion Übersetzung

In der Europäischen Union gibt es 24 offizielle Amts- und Arbeitssprachen. Der Vertrag über die Europäische Union ist gem. Art 55 des selbigen Vertrages in allen 24 Sprachen gleichermaßen verbindlich. In der CILFIT-Entscheidung des EuGHs hat dieser bestimmt, dass bei der Auslegung des Unionsrechts alle 24 Sprachfassungen einer Norm zu berücksichtigen sind.
Angesichts dieser sprachlichen Vielfalt und auch der rechtlichen Verbindlichkeit aller Sprachen in der EU kommt der Übersetzung innerhalb der Institutionen der EU eine bedeutende Rolle zu. Die Generaldirektion Übersetzung übersetzt unter anderem alle schriftlichen Dokumente des Europäischen Parlaments in alle 24 Sprachen. Auch beim EuGH spielt sie bei der Übersetzung sämtlicher gerichtlicher Dokumente eine wichtige Rolle, da besonders in der Rechtsprechung jedes einzelne Wort von Bedeutung sein kann.
Die Generaldirektion Übersetzung arbeitet mit einem System von Pivot-Sprachen. Eine Pivot-Sprache ist eine im Voraus festgelegt Sprache, auf deren Basis dann in mehrere verschieden Sprachen übersetzt wird. Aktuell arbeitet die Generaldirektion Übersetzung mit vier Pivot-Sprachen, aus denen in die übrigen der 24 Sprachen übersetzt wird.

 

— Englisch: Dänisch, Tschechisch, Litauisch, Maltesisch, Schwedisch
— Spanisch: Ungarisch, Lettisch, Portugiesisch, Kroatisch
— Italienisch: Griechisch, Slowakisch, Slowenisch, Rumänisch
— Deutsch: Bulgarisch, Estnisch, Finnisch, Niederländisch, Polnisch

 

Am EuGH sind ca. 600 juristische Übersetzer beschäftigt. Zur Qualitätssicherung der Übersetzung werden hier zusätzliche Schritte unternommen. Im Rahmen der Übersetzung wird unter anderem die Übersetzungssoftware SDL Studio verwendet, welche auf der Nutzung von Übersetzungsspeichern wie beispielsweise EURAMIS beruhen, um eine Verbindung zu jeglichen ähnlichen Rechtssachen, Dokumenten etc., die in Verbindung mit dem zu übersetzenden Text stehen, herzustellen. Außerdem wird auch CuriaTerm, die Terminologie Datenbank des EuGHs, als Hilfsmittel verwendet. Bei der Übersetzung von Urteilen und Schlussanträgen werden diese vor Verkündung von einem Richter des Mitgliedstaates gegengelesen, dessen Sprache Verfahrenssprache ist.
Das Übersetzungsvolumen der Generaldirektion Übersetzung ist gewaltig, alleine am EuGH werden jährlich rund 1.000.000 Seiten1 übersetzt. Ab 2019 sollen mit Polnisch eine fünfte Pivot Sprache für Tschechisch, Kroatisch und Slowakisch eingeführt werden.

 

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Der Artikel wurde auf Grundlage des Vortags von Herrn B. Zimmermann, den dieser im Rahmen der Exkursion der Universität zu Köln zum EuGH in Luxemburg am 28. Juni 2017 gehalten hat, verfasst.
Bibliographie
— 1 VOGEL, Friedemann/FELDER, Ekkehardt (2017): Handbuch Sprache im Recht; Berlin: De Gruyter Mouton, S.499.

 

 

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