Blog

Verfassungsbeschwerde

Die Verfassungsbeschwerde, welche auch individuelle Verfassungsbeschwerde oder Grundrechtsverfassungsbeschwerde genannt wird, ist ein Verfahren des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in Deutschland bzw. ein außerordentlicher Rechtsbehelf, mit dem einzelne Personen eine Verletzung eines Grundrechts oder grundrechtsgleichen Rechts geltend machen können. Die normative Grundlage für die Verfassungsbeschwerde findet sich zum einen in den §§ 90, 92-95 BVerfGG, als auch im Grundgesetz in Art. 93 I. Nr. 4a.
Der Grundrechtsschutz ist in Deutschland zwar bereits im Rahmen der allgemeinen Gerichtsbarkeit gegeben, er wird jedoch durch die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde noch zusätzlich abgesichert. Von wahrscheinlich größter Bedeutung ist die Verfassungsbeschwerde im Hinblick auf die Kontrolle der Gesetzgebung, da gegen Akte der Gesetzgebung kein unmittelbarer Rechtsschutz durch die sonstige Gerichtsbarkeit besteht. Beschwerdeberechtigt ist gem. § 90 I. BVerfGG jedermann, der Träger von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten ist, wobei diese unmittelbar betroffen oder gegenwärtig beeinträchtigt sein müssen. Tauglicher Beschwerdegegenstand des Verfahrens kann jeder Akt der öffentlichen Gewalt sein. Zu erwähnen ist auch die Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde, der Beschwerdeberechtigte muss zunächst alle ihm möglichen Rechtsbehelfe unterhalb der Verfassungsbeschwerde ausschöpfen, bevor er dann das Verfahren am BVerfG in Gang bringen kann.
In formeller Hinsicht ist die Klage gem. § 23 I.S.1 BVerfGG schriftlich zu verfassen und innerhalb der Frist des § 93 I. BVerfGG einzureichen.
Zu bemerken ist, dass die Verfassungsbeschwerde in Deutschland die am häufigsten auftretende Verfahrensart am BVerfG ist.
Da dieses Verfahren in Deutschland entwickelt wurde, erscheint ein Blick in die Rechtsordnung anderer Staaten, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Übersetzung des Terminus, von Bedeutung.
In Italien gibt es kein der Verfassungsbeschwerde gleichzusetzendes Verfahren, einzelne Personen können nicht unmittelbar Verletzungen von, in der Verfassung garantierten Rechten geltend machen. Lediglich im Rahmen einer abstrakten Normenkontrolle können Individuen aufgrund derartiger Verletzungen mittelbar klagen. In Anbetracht dessen findet sich auch keine offizielle Übersetzung, jedoch kann „ricorso costituzionale“ als eine Möglichkeit angesehen werden.
Wirft man einen Blick in die USA, so ist zunächst zu erwähnen, dass hier alle Gerichte verfassungsrichterliche Funktion haben. Individuen können unmittelbar Verletzungen ihrer, von der Verfassung gegebenen, Rechte geltend machen und in einem Verfahren gegen den Staat klagen.
Dieses Verfahren ist der deutschen Verfassungsbeschwerde nicht gleichzusetzen, jedoch gibt es, insbesondere im Hinblick auf die Beschwerdeberechtigung von Individuen, Ähnlichkeiten. Mögliche Übersetzungen des Terminus Verfassungsbeschwerde wären „constitutional complaint“ oder auch „constitutional appeal”.

 

 

 

No Comments

Post A Comment